Der Bundestag hat das Ende des Solidaritätszuschlags beschlossen – für rund 90 Prozent der Steuerzahler.
Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich 1991 (befristet auf ein Jahr) als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer eingeführt. Damit sollten unter anderem die Kosten für die deutsche Einheit finanziert werden. In den Jahren 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag eingezogen. Ab 1995 kehrte der Soli mit der Begründung „Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit“ zurück. So kamen im Jahr 2018 insgesamt 18,93 Milliarden Euro in die Steuerkasse.
Bislang mussten die Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer bezahlen. Fast genau 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat sich der Bundestag nun auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler (nach Rechnung des Finanzministeriums etwa 90 Prozent) muss ab 2021 keinen Soli mehr zahlen.
Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, muss den vollen Zuschlag zahlen.
Paare ohne Kinder: Bei nur einem Verdiener liegt die Grenze bei rund 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag. Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, muss erst ab rund 147.000 Euro gezahlt werden.
Paare mit Kinder: Es kommt auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen
beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Verdiener und zwei Kindern bei einem Bruttojahreseinkommen von unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden.
Prüfen Sie einfach in Ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie bislang gezahlt haben. Dann sehen Sie, wie groß Ihre persönliche Ersparnis künftig sein wird oder berechnen Sie Ihre Ersparnis mit dem Soli-Rechner der Deka.
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