Damit geht die Sparkassen-Finanzgruppe weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 100.000 Euro hinaus.
Möglich ist dies, weil die 431 Sparkassen, 7 Landesbankkonzerne und 10 Landesbausparkassen in einem Notfall füreinander einstehen würden. Durch diese Institutssicherung sind sämtliche Anlagen vollumfänglich abgesichert, auch die der gewerblichen Anleger.
Dieses Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
Weitere detaillierte Informationen zum Haftungsverbund erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).
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