Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Sicherheit durch die Einführung der Payment Services Directive 2 (PSD2) empfiehlt Ihre Sparkasse Ihnen das neue chipTAN-Vefahren. Zukünftig werden daher keine HBCI-DDV-Verträge mehr angeboten. Die benötigten TANs generieren Sie dabei im chipTAN-USB-Verfahren durch Ihre Sparkassen-Card1 oder eine V-Geldkarte und einen USB-Kartenleser.
1 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Infos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Umstellung Ihrer Software auf das
chipTAN-USB-Verfahren zur Verfügung.
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Wenn Sie für Ihr Banking am Computer eine Finanz-Software nutzen, dann ist das neue Verfahren chipTAN-USB gut für Sie geeignet. Sie erstellen Signaturen einfach mit Ihrer Sparkassen-Card und einem USB-Kartenleser am PC und genießen dabei hohe Sicherheit.
Ihr Konto muss für das Online-Banking freigeschaltet sein. Zudem brauchen Sie Ihre Sparkassen-Card oder eine kontoungebundene Karte und einen USB-Kartenleser, den Sie im Sparkassen-Shop bestellen können. Die Berechnung der Signatur auf der Karte entspricht der aktuellen Sicherheitsempfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Für die Nutzung des chipTAN-USB-Verfahrens benötigen Sie einen aktuellen Chipkartenleser. Mit folgenden Modellen können Sie dieses Verfahren nutzen:
Folgende Chipkartenleser benötigen eventuell eine Aktualisierung:
Auf folgender Internetseite können Sie die Lesegeräte aktualisieren und bekommen weitere Informationen: www.reiner-sct.com. Falls Sie noch keines der Geräte besitzen, können Sie diese im Shop erwerben.
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